Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB )

1. Buchungsbedingungen :

      Jede Ferienhausbuchung muss schriftlich per E-Mail, Fax oder Brief erfolgen unter Angabe der Namen und vollständigen Adressen aller Reiseteilnehmer und Angabe eventuell mitgebrachter Haustiere . Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

 Unsere AGB gemäß unserer Internetseite www.ferienhaus-sicks.de müssen gesondert schriftlich anerkannt werden   (" Die AGB der Familie Sicks auf der Internetseite www.ferienhaus-sicks.de habe ich / haben wir gelesen und akzeptieren diese ") .

Bei Buchungsabschluss werden 20 % des Mietpreises als Anzahlung erhoben .  

Wir erbitten von unseren Gästen die Überweisung der Anzahlung binnen 14 Tagen nach Erhalt unserer vorläufigen Reservierungsbestätigung ( mit  Besetzt-Schaltung des jeweiligen Belegkalenders auf unserer Homepage ) , da erst nach Eingang der Anzahlung auf unserem Konto die Buchung eine verbindliche Festbuchung ist  und den Gästen als solche umgehend bestätigt wird.

Erfolgt die Anzahlung nicht innerhalb von 3 Wochen, nachdem der Gast die vorläufige Reservierungsbestätigung mit den Kontodaten erhalten hat, so behalten wir uns vor, das Ferienhaus anderweitig zu vergeben .

Die Restmiete kann ( auf Wunsch des Gastes ) vor Anreise überwiesen werden oder ist spätestens vor Abreise in bar zu bezahlen , leider können wir keine Schecks, Kreditkarten bzw. EC-Karten annehmen.

2 . Reiserücktrittskostenversicherung :

Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung * !

* Bitte bei Versicherungsabschluss daran denken , dass die Reiserücktrittskostenversicherung innerhalb von 14 Tagen nach Buchung abgeschlossen werden muss !

Link zum Online-Buchungsformular der TravelSecure  

http://www.lastminute-reisepreisvergleich.de/reiseruecktrittversicherung

 

3 . Stornierungsbedingungen

Es gelten ausnahmslos die Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag der DEHOGA, der nachfolgend veröffentlicht ist.

Im Stornofall resultiert aus dem Gastaufnahmevertrag , dass für jeden Tag des ursprünglich gebuchten und nunmehr stornierten Zeitraums , der von Gastgeberseite trotz angemessener Anstrengungen nicht neu vermietet werden kann, vom Gast 80 % des Tagesmietpreises gemäß gültiger Preisliste als Stornogebühr zu entrichten ist.

 

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag gemäß DEHOGA-Beherbergungsvertrag

Einleitung :

Die aus den Beherbergungsverträgen resultierenden Vertragsrechte und -pflichten sind oft nicht bekannt. Solange keine Schwierigkeiten auftreten, die eine rechtliche Klärung der gegenseitigen Vertragspositionen erfordern, mag diese Unkenntnis nicht als unangenehm empfunden werden. Problematisch wird es aber meistens dann, wenn Vertragspartner in Unkenntnis der Rechtslage Rechte aus dem Vertrag für sich in Anspruch nehmen wollen, die ihnen die Rechtsordnung nicht zubilligt. Solche Fälle treten meistens dann auf, wenn der Gast ein einmal reserviertes Zimmer wieder abbestellen will.

Der DEHOGA hat hierzu folgende Rechte und Pflichten, wie sie sich aus dem Beherbergungsvertrag ergeben, zusammengestellt. Sie werden in ständiger Rechtssprechung bestätigt.

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt worden ist.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.

4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Übernachtungen (Fewo) 10%, bei Übernachtung/Frühstück 20% des Übernachtungspreises, bei Halbpension 30%, bei Vollpension 40% des Pensionspreises.

5.a) Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

5.b) Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

Erläuterungen zum Gastaufnahmevertrag

Der Beherbergungsvertrag ist ein im Bürgerlichen Gesetzbuch, abgesehen von der Regelung der Haftung bei eingebrachten Sachen, nicht besonders geregelter, so genannter gemischter Vertrag. Er umfasst Miet-, Dienst-, Werkvertrags- und unter Umständen sogar Kaufrecht. Die Einbeziehung von verschiedenen Rechtsgebieten schließt aber nicht aus, dass der Beherbergungsvertrag hinsichtlich der Vertragspflichten nicht anders zu behandeln ist als jeder andere nach dem bürgerlichen Recht auch.

Dies bedeutet, dass der Beherbergungsvertrag nicht von einer Vertragspartei einseitig gelöst werden kann. Die Bestellung eines einmal in einem Hotel oder sonstigem Beherbergungsbetrieb gebuchten Zimmers kann genauso wenig rückgängig gemacht werden, es sei denn im Einvernehmen mit dem Vermieter. Ob der Vertrag dabei schriftlich oder mündlich abgeschlossen wird oder nur mündlich ist, ist nicht entscheidend. In Konsequenz dieses Rechtsgrundsatzes ist der Zeitpunkt, zu welchem der Gast ein gebuchtes Zimmer abbestellen will, unerheblich, denn wenn es keinen einseitigen Rücktritt vom Vertrag gibt, kann es auf den Zeitpunkt der Annullierung der Zimmerbestellung auch nicht ankommen. Für die Ansprüche des Vermieters ist allein entscheidend, ob er das bestellte Zimmer anderweitig vermieten konnte. Nur wenn dem Vermieter eine anderweitige Vermietung gelingt, wird der Gast von seinen Vertragspflichten befreit.

Selbstverständlich darf der Vermieter eine anderweitige Vermietung nicht böswillig unterlassen, d.h., er muss sich um die Vermietung bemühen, auf der anderen Seite sollte der Gast keinesfalls versäumen, den Vermieter zu unterrichten, denn sonst beraubt er sich der Möglichkeit, noch aus seinen Vertragspflichten befreit zu werden. Insoweit kann die Frage der möglichst frühen Abbestellung eine entscheidende Rolle spielen. Bei dem Anspruch des Vermieters auf Bezahlung des vereinbarten oder betriebsüblichen Preises für die vertragliche Leistung abzüglich der ersparten Aufwendungen handelt es sich nicht um einen Schadenersatzanspruch, sondern um einen Anspruch der auf Erfüllung des Vertrages geht. Diese Unterscheidung ist für die zu erhebenden Einwendungen durch den Gast rechtlich von Bedeutung. Für den Erfüllungsanspruch kommt es rechtlich nicht darauf an, aus welchen Gründen der Gast das reservierte Zimmer nicht in Anspruch nehmen konnte.

(Quelle: Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA); Bonn
Alle Rechte des Herausgebers vorbehalten.)

 

 4 . Ankunfts- und Abfahrtszeiten :

Bitte beachten Sie die Ankunft- und Abreisezeiten

Anreise ab 16.00 Uhr nachmittags

Abreise bis 10.00 Uhr morgens

Abweichende Zeiten bitte nur nach Absprache , sie sind nur dann eventuell möglich , wenn nicht am Abreisetag der einen Partei gleich wieder Gäste anreisen , ansonsten brauchen wir eine gewisse Zeit für die gründliche Endreinigung und Wiederherrichtung der Häuser !  Wird die Abreisezeit vom Gast ohne unsere ausdrückliche Zustimmung überschritten, behalten wir uns vor , je nach Zeitpunkt der Abreise (  vor 12.00 Uhr oder nach 12.00 Uhr ) einen halben oder einen ganzen Urlaubstag zusätzlich zu berechnen .

5 . Mindestmietzeiten :

3 Nächte in Haus Trauntalblick ( außer in allen Ferienzeiten, dann nur noch Vermietung für 6, 13, 20, 27 Tage )

3 Nächte in Haus Hunsrückwald ( außer in allen Ferienzeiten, dann jeweils 1 Woche )

Abweichend hiervon können bei entsprechender Verfügbarkeit im Einzelfall andere Mietzeiträume mit Mietern getroffen werden. Es gelten dann bindend diejenigen schriftlichen Vereinbarungen hinsichtlich des verbindlichen Mietzeitraums, die im Einzelfall zwischen Mieter und Vermieter gemäß Festbuchungsbestätigung schriftlich getroffen wurden.

6 . Kaution :

Bei Schlüsselübergabe wird eine Kaution von 100 € erhoben. Diese wird bei Endabnahme komplett zurückgezahlt, sofern das jeweilige Haus, Grundstück, Inventar ohne Schäden und  grobe Verschmutzung übergeben wird .

Die Endreinigung ist im Mietpreis enthalten, wir bitten jedoch folgendes zu beachten : Das jeweilige Ferienhaus muss besenrein übergeben werden, der Müll und alle mitgebrachten Gegenstände müssen bei Abreise aus dem Ferienhaus entfernt worden sein ( in die dafür vorgesehenen Tonnen und kommunalen Sammel-Behältnisse ). Das komplette Geschirr muss sauber gespült sein . Gartengrill und Gusskaminofen müssen - wie bei Anreise vorgefunden - sauber geputzt sein .

Im Schadensfall wird die Kaution der jeweiligen Mietpartei zunächst einbehalten . Nach erfolgter Reparatur bzw. Neuanschaffung wird der verbleibende Restbetrag der Kaution an den Mieter überwiesen und die jeweilige Reparaturrechnung bzw. Neuanschaffungsrechnung dem Gast zur Verfügung gestellt ( je nach Wunsch eingescannt per Email-Anhang oder auf dem Postweg ).

7 . Schäden durch Mieter und Haustiere :

Für alle Schäden am jeweiligen Ferienhaus und Inventar, die vor Anreise einer Mietpartei nicht vorhanden waren und somit von der jeweils aktuellen Mietpartei verursacht wurden , wird Schadensersatz in vollem Umfang gefordert ! Bei Abreise verschwiegene Schäden werden fotografiert und von unabhängigen Zeugen dokumentiert und es wird notfalls auf dem Rechtsweg Schadensersatz eingeklagt.

Wir nehmen unsere Kontrollverpflichtung sehr ernst und überprüfen unsere Ferienhäuser nach jeder Gästeabreise sehr sorgfältig und investieren jährlich große Beträge für Instandhaltung und Renovierung , denn 4 Sterne sind eine große Verpflichtung hinsichtlich der Qualitätsstandards . Somit sind wir bestens über den jeweils aktuellen Zustand unserer Häuser vor Anreise der nächsten Mieter informiert und kennen auch die bereits vorhandenen Gebrauchspuren. Unsere Mieter können sich darauf verlassen, dass wir ihnen keinesfalls Schäden von Vormietern zur Last legen , auch werden Funktionsstörungen durch Materialermüdung / Verschleiß ( beispielsweise gelockerte Scharniere ) oder ein plötzliches Nichtfunktionieren älterer Elektrogeräte keineswegs von uns als Schäden empfunden , sondern es wird möglichst sofort Abhilfe ( Reparatur, Neuanschaffung ) geschaffen.

8 . Endreinigung :

 Die Endreinigung ist in beiden Ferienhäusern inklusive.

Bitte beachten Sie folgende Informationen zur Endreinigung :

Das Ferienhaus ist vom Mieter besenrein , mit gespültem Geschirr und ohne Müll und im Haus verbliebene mitgebrachte Gegenstände zu übergeben.

Der Grillrost des jeweiligen Gartengrills und in Haus Hunsrückwald der Gusskaminofen müssen nach Gebrauch in gereinigtem Zustand - so wie bei Anreise vorgefunden - übergeben werden.

 

 

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